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Fragen, Antworten und Publikationen
KI-basierte Augenscreenings bei Augenoptikerinnen und Augenoptikern
Dürfen Augenoptikerinnen und Augenoptiker Augenscreenings die auf Künstlicher Intelligenz basieren durchführen?
Ja, Sie dürfen: Sie als Augenoptikerinnen und Augenoptiker dürfen KI-gestützte Augenscreenings anbieten und durchführen.
Darf ich diese Dienstleistung bewerben?
Ja, aber wie Sie dies kommunizieren, ist entscheidend. Die Kommunikation muss, wie in der Branche dies üblich und bekannt ist, gewissen Auflagen standhalten. So dürfen beispielsweise in der direkten Kommunikation/bei Werbemitteln keine irreführenden Aussagen und Superlative verwendet werden. Kundinnen und Kunden muss verständlich vermittelt werden, dass dieses Augenscreening bei Ihnen den Besuch bei der Augenärztin, dem Augenarzt nicht ersetzt, – jedoch als ergänzender Augen-Check dient.
(Diese Kommunikationsregeln gelten übrigens auch außerhalb der Augenoptik. So werden beispielsweise bei Pflegeprodukten die Wörter „Für gesund aussehende Haut“ gewählt und nicht mit der unmöglich zu garantierenden Aussage „Für gesunde Haut“ kommuniziert.)